Honorar
Vergütung

Der Versicherungsberater wird unmittelbar von seinem Mandanten für seinen Aufwand honoriert. Die Vergütung muss nach dem RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgen. Soweit das RVG keine sach- und aufwandsgerechte Vergütung vorsieht, wird nach Stunden - sätzen abgerechnet.

Bei Abrechnung auf Stundenbasis wird eine gesonderte Honorarvereinbarung angeboten.