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Unsere Dienstleistungen
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Honorar
Vergütung
Der Versicherungsberater wird unmittelbar von seinem Mandanten für seinen Aufwand honoriert. Die Vergütung muss nach dem RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz erfolgen. Soweit das RVG keine sach- und aufwandsgerechte Vergütung vorsieht, wird nach Stunden - sätzen abgerechnet. Bei Abrechnung auf Stundenbasis wird eine gesonderte Honorarvereinbarung angeboten. |
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